Aktuelle NEWS zur Corona-Situation

 +++ 15. Dezember 2021 +++

Corona-Impfung in der Praxis

 Bitte bei Corona Impf-Fragen nicht anrufen, sondern erst lesen. Vielen Dank! 

Die Hälfte der Anrufe, die uns täglich erreichen, betreffen Fragen rund um die Corona-Impfung. Das verschlechtert unsere allgemeine Erreichbarkeit und damit den Service für unsere Patienten deutlich.

FAQs – diese Fragen werden hier beantwortet:

  • Wer wird bei uns geimpft?
  • Ich bin auf der Warteliste. Wie lange muss ich warten?
  • Wie funktioniert die Warteliste?
  • Was ist der genaue Ablauf, um geimpft zu werden?
  • Wie werde ich über Änderungen informiert?

1. Wer wird bei uns geimpft?

Priorität 1 – Kinder & Jugendliche

  • Wir impfen alle unsere Patienten zwischen  5-11 Jahre und von 12-18 Jahre (1 Tag vor dem 18. Geburtstag)
  • Es wird dabei ausschließlich BioNTech geimpft
  • Die 2. Impfung erfolgt nach 3-6 Wochen
  • Achtung: Impfabstand bei anderen Impfungen oder Hyposensibilisierung 2 Wochen!

Priorität 2 – Erwachsene

  • Wir impfen die regelmäßigen Betreuer unserer Patienten (Eltern und z.B. Oma)
  • Erwachsene 1. Impfung: Aktuell BioNTech
  • Wir rufen alle Erwachsene, welche schon auf unserer Warteliste stehen, für Termine an
  • Bei Fragen erkundigen Sie sich z.B. auf offiziellen Webseiten. Bitte nicht anrufen
  • Erwachsene 2. Impfung: Wer bei uns die 1. Impfung erhalten hat, bekommt auch die 2. Impfung bei uns. Und zwar mit DEM SELBEN Impfstoff wie bei der 1. Impfung.

2. Ich bin auf der Warteliste. Wie lange muss ich warten?

Wir wissen selbst immer nur von Woche zu Woche, welche Impfstoffe erhältlich sind und auch wieviel wir erhalten. Daher können wir unmöglich sagen, wer wann an der Reihe ist. Bitte registrieren Sie sich auch z.B. bei Ihrem Hausarzt oder einem Impfzentrum

3. Wie funktioniert die Online Warteliste

Die Impf-Warteliste ist aktuell  für die Jugendlichen zwischen 12-18 Jahren (bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag) offen. Die Impf-Warteliste ist aktuell für Erwachsene geschlossen, bei Interesse bitte eine E-Mail senden. Sobald Erwachsene sich wieder registrieren können, informieren wir Sie über unsere Webseite und sozialen Netzwerke Instagram und Facebook

4. Was ist der genaue Ablauf, um geimpft zu werden?

Bitte rufen uns NICHT wegen Corona-Impfthemen an. Tragen Sie sich auf unserer Webseite unter Termine => COVID-19 auf unsere Warteliste ein. Das geht über einen Pseudotermin zu dem Sie NICHT erscheinen. Es gibt jeden Tag nur eine begrenzte Anzahl Termine. Wenn heute kein Termin mehr frei ist, versuchen Sie es morgen wieder. Sobald wir für die Woche wissen, welche Impfstoffe und wieviel Impfdosen wir haben, rufen wir Sie an und vereinbaren direkt einen Termin für die kommende Woche.

Daraufhin erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. In dieser Buchungsbestätigung sind mehrere Anhänge, welche Sie ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zum Impf-Termin mitbringen müssen. Leider sind diese Formular trotzdem regelmäßig NICHT vollständig ausgefüllt. Bei Jugendlichen müssen Eltern und Jugendliche unterschreiben.

5. Wie werde ich über Änderungen informiert?

Fast jede Woche ändern sich die Dinge. Daher ist es uns wichtig, Sie schnell informieren zu können. Am einfachsten erhalten Sie Neuigkeiten, wenn Sie sich mit unseren sozialen Netzwerken – Facebook und Instagram verbinden. Hier sind die Direkt-Links: Instagram und Facebook
Bitte Abmelden nicht vergessen!

Wenn Sie auf unserer Warteliste stehen und zwischenzeitlich einen Impftermin in einer anderen Einrichtung erhalten haben, dann informieren Sie uns bitte. Vielen Dank!

+++ 17. November 2021 +++

FFP2-Maskenpflicht – Zutritt Praxis 

Bei uns gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für alle ab 15 Jahren.

 +++ 20. Oktober 2021 +++

Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes:

Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist.
Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

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